Forderungen

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Alle Kinder und Jugendlichen sollen sich sicher und selbstständig mit dem Fahrrad und zu Fuß bewegen können. Doch das aktuelle Straßenverkehrsrecht verhindert das, denn es bevorzugt allein das Auto. Das muss dringend geändert werden! Wir brauchen ein Straßenverkehrsrecht, bei dem die ungeschützten Verkehrsteilnehmer*innen Vorfahrt haben – insbesondere die Kinder. Davon profitieren wir alle und nur so gelingt die Verkehrswende.

Bund
Länder
Städte und Gemeinden

Kinderfreundliches Straßenverkehrsrecht

Aktuell können Städte und Gemeinden nicht einfach Tempo 30 einführen oder breite, baulich getrennte Radwege einrichten. Dazu müssen sie aufwendige Begründungen finden oder es ist schlicht nach dem geltenden Straßenverkehrsrecht nicht erlaubt.

Deshalb braucht es eine Reform des Straßenverkehrsrechts.

Das neue Straßenverkehrsgesetz muss erstens die Schutzbedürftigkeit von Kindern in den Mittelpunkt stellen und Vision Zero – null Verkehrstote – zum Ziel haben. Zweitens muss es die selbständige Mobilität der Kinder ermöglichen.

Städte und Gemeinden müssen die Freiheit erhalten, kinder- und fahrradfreundliche Maßnahmen nicht nur an einzelnen Gefahrenstellen umzusetzen, sondern im gesamten Stadtgebiet. Das umfasst z.B.:

  • geschützte oder baulich getrennte, breite Radwege an Hauptverkehrsstraßen sowie geschützte Kreuzungen (nach niederländischem Vorbild)
  • Tempo 30 auf Hauptverkehrsstraßen innerorts
  • Schulstraßen und Zonen ohne Autoverkehr (temporäre Kfz-Durchfahrtverbote)
  • Fahrradstraßen und Fahrrad-Zonen als flächendeckendes Netz und Grundlage für ein sicheres Schulwegenetz
  • Straßen ohne Durchgangsverkehr in Wohngebieten (Bsp. Kiezblocks Berlin, Superblocks Barcelona)

In kinderfreundlichen, grünen Städten und Gemeinden, gibt es viele und vielfältige Freiräume zum Spielen und für ein soziales Miteinander zwischen allen Generationen. Die Bundesregierung kann dafür die Grundlagen schaffen.

Mehr und stetige Investitionen

Neben der Reform des Straßenverkehrsrechts braucht es dringend mehr und stetige Investitionen sowie Personal für den Ausbau von sicheren, kinderfreundlichen Rad- und Fußwegen. Außerdem muss es konkrete Zielvorgaben für den Vorrang von Rad- und Fußverkehr geben, die die Kommunen umsetzen müssen.

Wir fordern Bundesverkehrsminister Wissing dazu auf, noch in diesem Jahr die Reform des Straßenverkehrsrechts auf den Weg zu bringen. Parallel zur Überarbeitung des Straßenverkehrsgesetzes soll er frühzeitig das Gespräch mit den Ländern suchen, um 2023 die Umsetzung der neuen Gesetzesziele sicherzustellen.

Kinderfreundliche Landesmobilitätsgesetze

Aber nicht nur der Bund steht in der Pflicht. Wir fordern die Verkehrsminister*innen der Länder dazu auf, in ihrem jeweiligen Bundesland kinderfreundliche Mobilitätsgesetze auf den Weg zu bringen und sicherzustellen, dass Maßnahmen für eine sichere, kinder- und fahrradfreundliche Mobilität vorrangig behandelt werden.

Beispiele für Maßnahmen in den Ländern für kinder- und fahrradfreundliche Mobilität:

  • der Ausbau von Schulradwegenetzen
  • die Förderung der Einrichtung von „Schulstraßen“
  • die Erleichterung weiterer Verkehrssicherheitsmaßnahmen und
  • die Unterstützung von Kommunen, die bei kinder- und fahrradfreundlicher Mobilität bereits mutig voranschreiten.

Für eine bundesweite Zusammenarbeit muss die Verkehrsministerkonferenz das Thema kinderfreundliche Mobilität auf ihrer Herbsttagung auf die Agenda setzen.

Bestehenden Handlungsspielraum ausschöpfen 

Kinder- und fahrradfreundliche Mobilität beginnt vor Ort. Die derzeitige Rechtslage bietet viel mehr. Es gibt noch viel Luft nach oben. Städte und Gemeinden müssen ihren Handlungsspielraum voll ausschöpfen, indem sie Maßnahmen umsetzen wie:

  • Umwidmung von Kfz- zu geschützten Radfahrstreifen an mehrspurigen Straßen
  • Anordnung temporärer Durchfahrtverbote für Autos vor Schulen und Kitas („Schulstraßen“)
  • Einrichtung Temporärer Spielstraßen und Schaffung von Begegnungszonen
  • Schaffung kindersicherer Kreuzungen und Querungen
  • Schaffung „echter“ Fahrradstraßen und –Zonen ohne Autoverkehr
  • Abschaffung Il-/legalen Gehwegparkens und Nutzung der gewonnen Flächen für Fuß- und Radverkehr, für Spiel- und Begegnungszonen und Begrünung

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